Närrische Paragraphen

§ 1
Oberbürgermeister Achim Hütten, Bürgermeister Claus Peitz und alle Ratsmitglieder gelten mit dem Tage der Proklamation als abgesetzt. Wenn sie auch selten sprachlos sind; jetzt haben sie nichts mehr zu sagen! Alle Regierungsgewalt geht ab sofort vom Prinzen und der närrischen Streitmacht aus. Sämtliche Sitzungsgelder sind an die Prinzenkasse zu entrichten.

§ 2
Der Andernacher Oberbürgermeister Achim Hütten trägt ab jetzt den Titel: OB a. B. b. Am. (Oberbürgermeister außer Betrieb bis Aschermittwoch), Bürgermeister Claus Peitz den Titel:
BM a. B. b. Am. (Bürgermeister außer Betrieb bis Aschermittwoch),

§ 3
Ab dem Tage der Proklamation ist der Prinz in offiziellen Angelegenheiten mit Sr. Tollität Prinz Thomas I. „et Blümo vom Blick“ anzusprechen. In „privaten“ Kreisen ist auch „Blümo“, „Kommandeursblümo“ oder auch „Prinz Blümo“ erlaubt.

§ 4
Wer im Laufe der Kampagne das „böse“ Wort Aschermittwoch ausspricht, wird bei Wasser und Brot bis nach Karneval in den Pulverturm, bewacht von den Stadtsoldaten, eingesperrt. Das „böse Wort“ ist mit „Ascher –Punkt – Punkt- Punkt“ zu umschreiben, wenn`s notwendig ist.

§ 5
Sollte sich die Prinzessin, oder gar der tugendhafte Prinz oder jemand aus dem weiteren Hofstaat bei einer Ansprache oder einem offiziellen Auftritt einen Fauxpas leisten, ist dies zu überhören bzw. zu übersehen und trotzdem kräftig zu applaudieren.

§ 6
Jedes Haus, Gebäude oder Unternehmen, in welches das Prinzenpaar einkehrt oder das es besucht, ist karnevalistisch zu dekorieren. Das Abspielen närrischer Lieder ist ausdrücklich erlaubt und erwünscht.

§ 7
Wer bis Rosenmontag noch nicht Mitglied bei der Prinzengarde, den Stadtsoldaten, den Blauen Funken oder den Rot-Weiße Husaren ist, der bekommt das rechte Hosenbein abgeschnitten und läuft so bis zum nächsten Karneval herum.

§ 8
Es wird angeordnet, dass sich alle närrischen Untertanen am Rosenmontagszug mit wenig Schnaps aber viel guter Laune und schön kostümiert am Zugweg einfinden, um das Prinzenpaar und seinen Hofstaat, den Andernacher Karneval und zur Not sich selber hochleben zu lassen.

§ 9
Schunkeln und singen während des Rosenmontagszuges ist Pflicht eines jeden. Zuwiderhandelnde werden ohne Vorwarnung mit Verbannung zum Neuwieder Rosenmontagszug bestraft.

§ 10
Für den unermüdlichen und schweißtreibenden Einsatz der Helfer von Feuerwehr, Polizei und DRK während des Rosenmontagszugs müssen diese von jedem weiblichen Zugteilnehmer gebützt werden. Bei weiblichen Einsatzkräften von jedem männlichen Zugteilnehmer.

§ 11
So wie die närrische Zahl 11 (Zahl der Maßlosigkeit und der Sünde) sollten auch diese 11 närrischen Paragraphen nicht ganz so ernst genommen werden, denn das wichtigste ist und bleibt der gemeinsame Spaß in der 5. Jahreszeit.

Diese Paragraphen treten am Tage der Proklamation in Kraft.
Sr. Tollität Prinz Thomas I. „et Blümo vom Blick“